Begrenzung der Kassenleistungen
Die von Ihrer Krankenkasse abgedeckte Behandlungszeit beträgt in der Regel 15-20 Minuten.
Diese Zeit beinhaltet jedoch auch:
Somit bleibt für die eigentliche Behandlung meist nicht mehr als 15 Minuten. Zudem hat sich die Anzahl der Behandlungen pro Rezept in den letzten Jahren verringert. Früher waren es häufig 12 Behandlungen pro Verordnung, heute sind es nur noch 5-6.
Warum zusätzliche Therapiezeit wichtig ist
In der kurzen, von der Krankenkasse finanzierten Zeit kann der Therapeut oft nur die Symptome lindern, nicht jedoch die Ursache Ihrer Beschwerden nachhaltig behandeln.
Unser Ziel ist es, Ihnen Techniken zu zeigen, mit denen Sie sich auch im Alltag selbst helfen können. Dies erfordert jedoch mehr Zeit, als die Kassenleistung bietet. Deshalb bieten wir Ihnen an, Ihre Behandlungszeit zu verlängern und passive Anwendungen sowie aktives Funktionstraining hinzuzufügen. So können wir sicherstellen, dass Sie eine umfassende und effektive Therapie erhalten, die sowohl Symptome lindert als auch Ursachen behandelt.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Therapieangebote zu erfahren und einen Termin zu vereinbaren.
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